Wir wünschen Ihnen ein frohes neues Jahr 2022 und hoffen Sie hatten alle einen schönen Jahreswechsel!
Mit dem neuen Jahr treten auch einige neue Gesetze in Kraft. Unter anderem auch eine Pflegereform. Diese sieht vor, dass es zukünftig einen Zuschlag in Höhe von bis 70 Prozent auf den pflegebedingten Eigenanteil der Heimkosten gibt. Dieser Zuschlag richtet sich nach der Dauer, wie lange die BewohnerInnen schon im Pflegeheim leben.
Genaueres findet Sie auf der Entgeltliste in unserem Downloadbereich.
Lambertistift Oldenburg gemeinnützige GmbH Alten- und Pflegeheim